Walter Kintzel, Parchim
Was können wir gegen das Verschwinden der Dorfpflanzen tun?
Ergänzend zum Beitrag über das Verschwinden der Dorfpflanzen (https://botaniktrommel.de/das-verschwinden-der-dorfpflanzen/) folgen ein paar Anregungen, wie man diese bedrohten Arten erhält:

1. Die Veränderung des Begriffes „Unkraut“ im Bewusstsein: Ungenutztes Grün muss nicht überflüssig oder gar schädlich sein. Wir sollten dieserart Vegetation als ein Stück Kulturgeschichte und Teil unserer Heimat begreifen.
2. Der Verzicht auf Herbizide an Straßen- und Wegrändern.
3. Die noch vorhandenen dörflichen Ruderalflächen müssen erhalten und weiterhin extensiv genutzt werden.
4. Verzicht auf Flächenversiegelungen und auf gärtnerische Gestaltung von Freiflächen nach städtischen Vorbildern – keine „Vergärtnerung“ der Dörfer!
5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Dorfrandes.
6. Alte Mauern rund um Kirchhöfe und als Hofeinfassung müssen erhalten bleiben. Der Mauerfuß darf nicht mit Beton, Asphalt oder anderen Materialien versiegelt werden.
7. Erhaltung, Wiederherstellung und Renaturierung von Dorfteichen, Kleingewässern und Fließgewässern in Dörfern. Keine Bepflanzung der Uferpartien und Böschungen.
8. Verzicht auf häufige Mahd der Böschungen und auf übertriebene Säuberungsaktionen wie das Auskratzen von Pflasterritzen und Mauerfugen.
9. Entfernen von Bodendeckern und Ziergehölzen zugunsten einer natürlichen Vegetation. Schaffung von Sukzessionsflächen, die auch über mehrere Jahre hinweg brach liegen bleiben können.
10. Bodenaushub sollte wegen der darin enthaltenen Samen im Dorf verbleiben und nicht auf Deponien gelagert werden. Wenn die Samenvorräte mit dem Boden abgefahren werden, haben die Arten der dörflichen Ruderalvegetation keine Chance zur Neubesiedlung.
11. Gezielte Erhaltung und Förderung der Standorte dorftypischer Pflanzen.
12. Individuelle Hilfsmaßnahmen für gefährdete Pflanzen.
13. Der Schutz von Arten kann in der Regel nur durch den Schutz ihrer Lebensräume gewährleistet werden! Gezieltes Unterlassen kann mehr zum Artenschutz beitragen als alle wohlgemeinten Verbesserungen.
14. Stärkere Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes im Rahmen der Dorferneuerungsprogramme. Mit öffentlichen Mitteln darf keine Natur vernichtet werden!

